Das Gesetz gefährde in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland und stelle die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage. Der Bundesrat schlägt daher vor, die Absenkung auf 10% zu begrenzen (der Bundestag hatte 16% gefordert).
Wer jedoch denkt, dass die Kürzung zum 1. Juli damit erst mal vom Tisch, bzw. verschoben ist, hat sich zu früh gefreut: In allen Pressemeldungen ist immer wieder folgender Satz zu finden: „In Kreisen der Bundesregierung hieß es aber, die Kürzungen könnten auch rückwirkend zum 01. Juli greifen“.
Selbst in der Pressemeldung der Clearing-Stelle steht zwar etwas zur Absenkung von 16% auf 10%, von einer generellen Terminverschiebung ist jedoch nirgends die Rede.
Der Vermittlungsausschuss muss nun nach Kompromissmöglichkeiten zwischen den beiden Positionen suchen.



